Honorar
Kann ich mir einen Anwalt leisten?
Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Die Vergütung von Rechtsanwälten richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Das Honorar wird in der Regel anhand des Gegenstandswerts berechnet. Die Kosten für einen ersten Beratungstermin sind gesetzlich auf maximal 190,00 € zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer begrenzt. In vielen Fällen muss dieser Rahmen jedoch nicht vollständig ausgeschöpft werden.
Honorarvereinbarung.
Es ist für uns selbstverständlich, Ihnen bereits während der Erstberatung einen individuellen Kostenrahmen zu nennen. In geeigneten Fällen können wir eine Honorarvereinbarung treffen. Auch im weiteren Verlauf der Zusammenarbeit ist es uns wichtig, transparente Kosten zu gewährleisten.
Wir bieten auch Beratungspauschalen an:
Ihre Vorteile;
- Beratungsumfang nach Ihren individuellen Anforderungen
- Schnelle Reaktionszeiten
- Beratung durch Spezialisten
- Unbürokratische Beratung per Telefon und E-Mail
- Jederzeit erweiterbar
Beratungspauschale Basic: 4 Stunden Beratung pro Monat zu einem Preis von 500 € netto.
Beratungspauschale Plus: 6 Stunden Beratung pro Monat zu einem Preis von 700 € netto.
Beratungspauschale Profi: 8 Stunden Beratung pro Monat zu einem Preis von 950 € netto.
Jede weitere Stunde zu 160 € Netto (minutengenaue Abrechnung). Alle Pauschalen sind monatlich kündbar.
Rechtsschutzversicherung
Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung? Wir kümmern uns um die Kommunikation mit Ihrer Versicherung und stellen unverzüglich nach Mandatierung einen Antrag auf Deckungszusage.
Beratungskostenhilfe
Prozesskostenhilfe
Verfahrenskostenhilfe
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass der Staat Ihnen Beratungs-, Prozess- o1der Verfahrenskostenhilfe gewährt, falls Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eine Übernahme der Kosten für Beratung oder Prozessführung nicht zulassen.
Gerne erläutern wir Ihnen die Einzelheiten in einem persönlichen Gespräch.