Rechtsgebiete:

Verzeichis:

Strafrecht

Wir sind kompetent in Strafrecht, insbesondere in

Kapitalstrafrecht,

Betäubungsmittelstrafrecht,

Sexualstrafrecht,

Jugendstrafrecht,

Arztstrafrecht,

Verkehrsstrafrecht und OWi-Verfahren,

Wirtschaftsstrafrecht,

Steuerstrafrecht,

Strafvollzugsrecht, Strafvollstreckung und Gnadenrecht,

 

Die Beratung in Strafsachen vor dem Ermittlungsverfahren.

Die Übernahme des strafrechtlichen Mandats.

Verteidigung im Ermittlungsverfahren.

Untersuchungshaft.

Verteidigung im Zwischenverfahren.

Verteidigung im Hauptverfahren.

Verteidigung in Rechtsmittelverfahren.

Verteidigung in Beschwerdeverfahren.

Verteidigung in Revisionsverfahren.

Verteidigung in Wiederaufnahmeverfahren.

Tätigkeit für den Geschädigten bzw. für den Zeugen einer Straftat.

Erstattung einer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft

Sexualstraftaten sind Straftaten, die sexuelle Handlungen ohne Zustimmung oder gegen den Willen einer anderen Person beinhalten. Sie umfassen eine breite Palette von Straftaten, die sexuelle Gewalt, Belästigung oder Ausbeutung zum Inhalt haben. Hier sind einige Beispiele für Sexualstraftaten:

1. Vergewaltigung: Der erzwungene, nicht-einvernehmliche Geschlechtsverkehr mit einer anderen Person.
2. Sexueller Missbrauch von Kindern: Sexuelle Handlungen mit einer Person unter dem gesetzlichen Schutzalter oder mit einer Person, die nicht in der Lage ist, ihre Zustimmung zu geben.
3. Sexuelle Nötigung: Die erzwungene sexuelle Handlung oder der sexuelle Kontakt gegen den Willen einer anderen Person.
4. Exhibitionismus: Das absichtliche Entblößen der eigenen Geschlechtsteile vor anderen Personen ohne deren Zustimmung.
5. Sexuelle Belästigung: Unerwünschte sexuelle Annäherungsversuche, Kommentare oder Handlungen, die die Würde oder das Wohlbefinden einer Person beeinträchtigen.
6. Pornografie mit Minderjährigen: Die Herstellung, Verbreitung oder der Besitz von pornografischem Material, das Minderjährige sexuell darstellt.
7. Zwangsprostitution: Die Ausbeutung einer Person zur sexuellen Dienstleistung gegen ihren Willen.
8. Sextortion: Die Erpressung einer Person mit sexuellem Material oder sexuellen Handlungen.
9. Sexueller Übergriff: Unerwünschte sexuelle Berührungen oder Handlungen gegen den Willen einer anderen Person.
10. Stalking mit sexuellem Hintergrund: Das wiederholte, belästigende Verfolgen oder Bedrängen einer anderen Person mit sexuellem Bezug.

Diese Liste ist nicht abschließend, und es gibt verschiedene Arten von Sexualstraftaten, die in verschiedenen Ländern unterschiedlich definiert und bestraft werden. Die Strafen für Sexualstraftaten können je nach Schweregrad und Umständen der Straftat variieren und umfassen in der Regel Geldstrafen, Freiheitsstrafen oder andere Sanktionen.

 

Wirtschaftsstraftaten sind Straftaten, die im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Aktivitäten begangen werden. Sie beinhalten oft betrügerische oder illegale Handlungen, die darauf abzielen, finanziellen Gewinn zu erzielen. Hier sind einige Beispiele für Wirtschaftsstraftaten:

1. Betrug: Dies beinhaltet das absichtliche Täuschen oder Irreführen anderer Personen oder Unternehmen zum eigenen finanziellen Vorteil. Beispiele für Betrug sind beispielsweise Anlagebetrug, Versicherungsbetrug oder Steuerbetrug.

2. Untreue: Dies bezieht sich auf den Missbrauch von Vermögenswerten oder Geldern einer anderen Person oder eines Unternehmens durch eine vertrauenswürdige Person, wie z.B. einen Geschäftsführer oder einen Treuhänder.

3. Korruption: Dies umfasst Bestechung oder Bestechlichkeit im geschäftlichen Kontext. Es beinhaltet das Angebot, die Annahme oder die Gewährung von Vorteilen, um illegale oder unethische Handlungen zu fördern.

4. Insiderhandel: Dies bezieht sich auf den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren auf Grundlage nicht-öffentlicher Informationen, die den Aktienkurs beeinflussen können. Insiderhandel ist illegal, da er den fairen Handel an den Finanzmärkten beeinträchtigt.

5. Geldwäsche: Dies bezieht sich auf den Prozess, bei dem illegale Einnahmen in den legalen Finanzkreislauf eingeführt werden, um ihre Herkunft zu verschleiern. Dies geschieht oft durch komplexe Transaktionen oder die Verwendung von Scheinfirmen.

6. Kartellbildung: Dies bezieht sich auf die illegale Vereinbarung zwischen Unternehmen, um den Wettbewerb zu beschränken, Preise zu erhöhen oder den Markt zu kontrollieren. Kartellbildung ist in vielen Ländern gesetzlich verboten.

7. Insolvenzverschleppung: Dies bezieht sich auf den Versuch, eine drohende Insolvenz eines Unternehmens zu verbergen oder zu verzögern, indem falsche Informationen oder Handlungen vorgelegt werden.

8. Marken- und Produktpiraterie: Dies bezieht sich auf die illegale Herstellung, den Verkauf oder die Verbreitung gefälschter Markenprodukte oder geschützter geistiger Eigentumsrechte.

Dies sind nur einige Beispiele für Wirtschaftsstraftaten. Die Strafen für diese Straftaten können Geldstrafen, Freiheitsstrafen oder andere Sanktionen umfassen, abhängig von der Schwere der Straftat und den geltenden Gesetzen.

Kapitalstraftaten sind Straftaten, für die die Todesstrafe als mögliche Strafe vorgesehen ist. In Deutschland wurde die Todesstrafe 1949 abgeschafft, daher gibt es in Deutschland keine Kapitalstraftaten mehr. Die Europäische Menschenrechtskonvention verbietet die Todesstrafe, und Deutschland ist ein Unterzeichnerstaat dieser Konvention.

Es gibt jedoch immer noch Länder auf der Welt, in denen die Todesstrafe angewandt wird. In einigen Ländern können Kapitalstraftaten unter anderem folgende Straftaten umfassen:

1. Mord: Die vorsätzliche Tötung einer anderen Person.
2. Terrorismus: Straftaten, die darauf abzielen, Angst zu erzeugen oder politische Ziele durch Gewalt oder Bedrohung zu erreichen.
3. Verrat: Der Akt des Landesverrats oder der Spionage gegen den eigenen Staat.
4. Drogenhandel: Der unerlaubte Handel mit illegalen Drogen in großem Umfang.
5. Vergewaltigung: Der erzwungene sexuelle Übergriff auf eine andere Person, der zu schweren Verletzungen oder zum Tod führen kann.
6. Entführung oder Geiselnahme: Das gewaltsame Festhalten einer Person gegen ihren Willen, oft mit der Absicht, ein Lösegeld zu erpressen.
7. Kriegsverbrechen: Straftaten, die während eines bewaffneten Konflikts begangen werden, wie z.B. Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen.
8. Hochverrat: Der Akt des Verrats oder des Angriffs auf die Souveränität oder Sicherheit eines Staates.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Todesstrafe in vielen Ländern umstritten ist und von vielen Menschenrechtsorganisationen als Verletzung des Rechts auf Leben angesehen wird. Die meisten Länder haben die Todesstrafe abgeschafft oder ihre Anwendung stark eingeschränkt.

Verkehrsrechtsstraftaten sind Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen werden. Sie beinhalten rechtswidriges Verhalten im Straßenverkehr, das zu Gefährdung, Verletzung oder Tod anderer Verkehrsteilnehmer führen kann. Hier sind einige Beispiele für Verkehrsrechtsstraftaten:

1. Trunkenheit am Steuer: Das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen, was die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt und zu gefährlichen Situationen führen kann.
2. Fahren ohne Fahrerlaubnis: Das Fahren eines Fahrzeugs, ohne im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein.
3. Unfallflucht: Das Verlassen des Unfallortes, nachdem man an einem Verkehrsunfall beteiligt war, ohne die erforderlichen Informationen zu hinterlassen.
4. Gefährdung des Straßenverkehrs: Das Verursachen einer konkreten Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer durch rücksichtsloses oder grob fahrlässiges Verhalten.
5. Raserei: Das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in einer Weise, die eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer darstellt.
6. Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln: Das Fahren eines Fahrzeugs unter dem Einfluss von illegalen Drogen oder verschreibungspflichtigen Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen.
7. Fahren ohne Versicherungsschutz: Das Fahren eines Fahrzeugs ohne den erforderlichen Haftpflichtversicherungsschutz.
8. Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Das absichtliche Hervorrufen einer konkreten Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer, z.B. durch das Werfen von Gegenständen auf die Fahrbahn.
9. Fahren trotz Fahrverbot: Das Fahren eines Fahrzeugs, obwohl einem die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder ein Fahrverbot besteht.
10. Fahren ohne gültige Hauptuntersuchung: Das Fahren eines Fahrzeugs, das die erforderliche Hauptuntersuchung (TÜV) nicht bestanden hat.

Diese Liste ist nicht abschließend, und es gibt weitere Verkehrsrechtsstraftaten, die je nach Land und geltendem Recht unterschiedlich definiert und bestraft werden. Die Strafen für Verkehrsrechtsstraftaten können Geldstrafen, Freiheitsstrafen, den Entzug der Fahrerlaubnis oder andere Sanktionen umfassen.

Betäubungsmittelstraftaten sind Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Umgang, dem Handel oder dem Besitz von Betäubungsmitteln stehen. Dazu gehören unter anderem:

1. Besitz von Betäubungsmitteln: Der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln wie Cannabis, Kokain, Heroin, Amphetaminen, Ecstasy oder LSD ist strafbar.

2. Handel mit Betäubungsmitteln: Der Verkauf, die Weitergabe oder der Handel mit Betäubungsmitteln ist ebenfalls strafbar. Dies umfasst sowohl den Handel in größeren Mengen als auch den Straßenhandel.

3. Anbau von Betäubungsmitteln: Der Anbau von Pflanzen wie Cannabis, aus denen Betäubungsmittel gewonnen werden, ist ebenfalls strafbar.

4. Schmuggel von Betäubungsmitteln: Der Transport oder die Einfuhr von Betäubungsmitteln über Grenzen hinweg ist eine Straftat.

5. Herstellung von Betäubungsmitteln: Die Herstellung von Betäubungsmitteln wie beispielsweise die Produktion von synthetischen Drogen ist ebenfalls strafbar.

6. Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Der Handel mit Betäubungsmitteln in größeren Mengen wird besonders schwer bestraft.

Die genauen Strafen für Betäubungsmittelstraftaten variieren je nach Land und Gesetzgebung. In vielen Ländern sind Betäubungsmittelstraftaten jedoch mit hohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen verbunden.

 

 

Erbrecht

Wir sind kompetent in Erbrecht:

  • Erbsachen Deutschland, Beratung und Vertretung,
  • Erbsachen Slowakei, Beratung und Vertretung,
  • Erbsachen Deutschland/Slowakei, Beratung und Vertretung,
  • Erbsachen Deutschland/Tschechien, Beratung und Vertretung.

 

  1. Nachlassberatung und Vertretung.

Wollen Sie Ihr Nachlass regeln? Wir beraten Sie und bei Wünsch übernehmen auch Ihre Vertretung. Die professionelle Regelung des Nachlasses schon zu Lebzeiten ist notwendig. Unser Anwalt für Erbrecht kann die Nachfolge der Geschäftsführung auch schon vor Ihrem Ableben regeln.

Mit dem Tode des Erblassers gehet dessen Vermögen als Ganzes auf den oder die Erben über. Die Gesamtrechtsnachfolge kann auf Gesetz oder auf letztwilliger Verfügung beruhen.

Verfügung von Todes wegen:

Der Erblasser kann durch einseitige Verfügung von Todes wegen, oder durch Erbvertrag, den Erben bestimmen. Ein Testament kann „eigenhändig“ errichtet werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Urkunde eigenhändig ge- und unterschrieben sein muss. Eigenhändigkeit bedeutet, dass der Erblasser den gesamten Wortlaut von Anfang bis zum Ende höchstpersönlich, in der Regel mit der Hand schreiben muss und damit die Nachprüfung der Echtheit des Testaments aufgrund der individuellen Schriftzüge, die die Handschrift eines jeden Menschen aufweist, gestattet. Auch ein gemeinschaftliches Testament kann von Ehegatten privatschriftlich errichtet werden, wobei es zur Wahrung der Form genügt, wenn ein Ehegatte das vom anderen eigenhändig verfassten Testament mitunterschreibt, Testamente können aber auch in notarieller Form errichtet werden. Bei Erbverträgen ist dies sogar zwingend vorgeschrieben. Beim notariellen Testament kann der letzte Wille entweder mündlich oder durch Übergabe einer Schrift erklärt werden.

Wenn der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen verfasst hat, dann kommt die gesetzliche Reihenfolge.

Wir helfen Ihnen bei der Testamentsgestaltung, damit das Testament den formlichen und den Inhaltlichen Anforderungen des Gesetzes genügt.  

Erben 1. Ordnung sind die Abkömmlinge

  • Kinder
  • Enkel
  • Urenkel

Erben 2. Ordnung sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge

  • Eltern
  • Geschwister
  • Neffen und Nichten

Erben 3. Ordnung sind die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge

Erben 4. Ordnung sind schließlich entfernte Verwandte des Erblassers

Ehegatten Erbrecht – ist in der Abhängigkeit von dem jeweiligen Güterstand unterschiedlich geregelt.

  1. Beratung und Vertretung der Erben

Erben, Erbschaft, Erbschein, Erbrechtprozess.

Leider gibt es oft Streit ums Erbe. Ein Erbprozess kann sich über Jahre hinwegziehen und Unsummen von Geld kosten. Eine Mediation kann helfen, tragbare Lösungen, Kompromisse der Erben untereinander und damit auch einen Konsens zu finden. 

Die Nachlassregelung mit einem speziell für Sie erstelltem Testament benötigt ein hohes Maß an Fachwissen. Erben streiten sich oft über großes Vermögen.

Anwalt für Erbrecht übernimmt die Prozessführung.

Die Klagen:

  • Klage auf Feststellung des Erbrechts  
  • Klage des Erben auf Herausgabe der Erbschaft 
  • Die Klage des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben 
  • Pflichtteilsergänzungsklage gegen den Beschenkten, § 2329 BGB 
  • Die Erbunwürdigkeitsklage 
  • Klage des Vertragserben gegen den Beschenkten nach § 2287 BGB 
  • Klage des Nachlassgläubigers gegen den Erben 
  • Verteidigungsmöglichkeiten des Erben gegen Ansprüche von Nachlassgläubigern 
  • Die Klage des Testamentsvollstreckers gegen den Erben bzw des Erben gegen den Testamentsvollstrecker auf Herausgabe von Nachlassgegenständen 
  • Die Klage des Vermächtnisnehmers gegen den Erben 
  • Die Klage des Miterben auf Auseinandersetzung 
  • Klagen im Zusammenhang mit Vor- und Nacherbschaft 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Gesellschaftsrecht

Wir bieten Ihnen die den rechtlichen Beistand bei allen Bereichen des Gesellschaftrechts. 

Gesellschaftsgründung in Deutschland.

Gesellschaftsgründung in der Slowakei.

Das Gesellschaftsrecht ist ein Teilbereich des Wirtschaftsrechts und regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den Gesellschaftern und der Gesellschaft. Es umfasst die Gründung, Organisation und Auflösung von Unternehmen, wie beispielsweise Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Personengesellschaften (z.B. GbR oder OHG).

Das Gesellschaftsrecht legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gründung einer Gesellschaft fest, einschließlich der erforderlichen Dokumente, wie beispielsweise Gesellschaftsverträge oder Satzungen. Es regelt auch die Rechte und Pflichten der Gesellschafter und Geschäftsführer sowie die Beziehungen zwischen den Gesellschaftern und der Gesellschaft.

Im Gesellschaftsrecht werden verschiedene Aspekte geregelt, darunter:

1. Gründung einer Gesellschaft: Das Gesellschaftsrecht legt die Anforderungen und Verfahren für die Gründung einer Gesellschaft fest. Dies umfasst die Erstellung von Gesellschaftsverträgen, die Eintragung ins Handelsregister und die Beschaffung von Kapital.

2. Organstruktur: Das Gesellschaftsrecht regelt die Struktur und Organisation der Gesellschaft, einschließlich der Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern oder Vorstandsmitgliedern, der Einberufung von Gesellschafterversammlungen und der Beschlussfassung.

3. Haftung: Das Gesellschaftsrecht regelt die Haftung der Gesellschafter für Schulden und Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Bei einer GmbH oder AG ist die Haftung in der Regel auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, während bei Personengesellschaften die Gesellschafter persönlich und unbeschränkt haften können.

4. Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung: Das Gesellschaftsrecht regelt die Vorschriften für die Kapitalaufbringung und den Kapitalerhalt, um sicherzustellen, dass die Gesellschaft über ausreichendes Eigenkapital verfügt und die Interessen der Gläubiger geschützt werden.

5. Umstrukturierungen und Auflösung: Das Gesellschaftsrecht regelt auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für Umstrukturierungen, wie beispielsweise Fusionen oder Spaltungen von Gesellschaften, sowie die Auflösung und Liquidation einer Gesellschaft.

Das Gesellschaftsrecht ist in den meisten Ländern gesetzlich geregelt und kann je nach Rechtsordnung unterschiedliche Regelungen enthalten. Es spielt eine entscheidende Rolle für die rechtliche Gestaltung von Unternehmen und die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Unternehmensführung.

Wirtschaftsrecht

Das Wirtschaftsrecht regelt die Beziehungen zwischen Unternehmen, Verbrauchern, Arbeitnehmern und staatlichen Behörden.

Im Wirtschaftsrecht werden verschiedene Teilgebiete behandelt, darunter:

1. Gesellschaftsrecht: Das Gesellschaftsrecht regelt die Gründung, Organisation und Auflösung von Unternehmen, wie beispielsweise Aktiengesellschaften, GmbHs oder Personengesellschaften. Es umfasst auch die Rechte und Pflichten der Gesellschafter und Geschäftsführer.

2. Handelsrecht: Das Handelsrecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Handel und den Handelsverkehr. Es umfasst beispielsweise das Handelsregister, das Handelsgeschäft, den Handelskauf und das Handelsvertreterrecht.

3. Arbeitsrecht: Das Arbeitsrecht regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Es umfasst beispielsweise den Arbeitsvertrag, den Kündigungsschutz, die Arbeitszeitregelungen und den Arbeitsschutz.

4. Kartellrecht: Das Kartellrecht regelt den Wettbewerb zwischen Unternehmen und verhindert unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen, wie beispielsweise Kartelle oder Missbrauch von Marktmacht.

5. Bankrecht: Das Bankrecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Banken und Finanzinstitute. Es umfasst beispielsweise das Kreditgeschäft, das Zahlungsverkehrsgesetz und das Wertpapierrecht.

6. Steuerrecht: Das Steuerrecht regelt die Besteuerung von Unternehmen und Privatpersonen. Es umfasst beispielsweise die Einkommensteuer, die Umsatzsteuer und die Körperschaftsteuer.

Das Wirtschaftsrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das sich ständig weiterentwickelt und an die aktuellen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen anpasst. Es spielt eine wichtige Rolle für Unternehmen, um ihre Geschäftsaktivitäten rechtskonform zu gestalten und rechtliche Risiken zu minimieren.

Inkasso, Forderungsmanagement

Wir bieten Ihnen Inkasso und Forderungsmanagement an.

Inkasso bezeichnet den Prozess der Beitreibung von offenen Forderungen. Wenn eine Person oder ein Unternehmen eine Rechnung nicht bezahlt, kann der Gläubiger einen Inkassodienst beauftragen, um das Geld einzutreiben. Der Inkassodienst übernimmt dann die Kommunikation mit dem Schuldner und versucht, die offene Forderung zu begleichen.

Der Inkassoprozess umfasst in der Regel mehrere Schritte:

1. Mahnung: Der Gläubiger sendet eine Zahlungserinnerung oder Mahnung an den Schuldner, um ihn zur Zahlung aufzufordern. In der Regel werden mehrere Mahnungen verschickt, bevor ein Inkassodienst beauftragt wird.

2. Inkassoverfahren: Wenn der Schuldner trotz Mahnungen nicht zahlt, kann der Gläubiger einen Inkassodienst beauftragen. Der Inkassodienst übernimmt die Kommunikation mit dem Schuldner und versucht, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Dies kann beispielsweise durch Zahlungsvereinbarungen oder Ratenzahlungen geschehen.

3. Gerichtliches Mahnverfahren: Wenn der Schuldner auch nach dem Inkassoverfahren nicht zahlt, kann der Gläubiger ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Dabei wird ein Mahnbescheid vom Gericht an den Schuldner geschickt, der eine letzte Frist zur Zahlung setzt. Wenn der Schuldner weiterhin nicht zahlt, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid erwirken.

4. Zwangsvollstreckung: Mit dem Vollstreckungsbescheid kann der Gläubiger die Zwangsvollstreckung einleiten, um das Geld einzutreiben. Dies kann beispielsweise durch Pfändung von Vermögenswerten des Schuldners oder Lohnpfändung geschehen.


Insolvenzrecht

Wir beraten Sie und vertreten Sie in Insolvenzsachen.

Insolvenzrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit der Regelung von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung von Unternehmen und Privatpersonen befasst. Es regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Insolvenzverfahren, die darauf abzielen, die Vermögenswerte des Schuldners zu liquidieren und die Gläubiger zu befriedigen.

Das Insolvenzrecht umfasst verschiedene Aspekte, darunter:

1. Insolvenzantragspflicht: Das Insolvenzrecht legt fest, wann und unter welchen Bedingungen eine Insolvenz angemeldet werden muss. In der Regel besteht eine Insolvenzantragspflicht, wenn der Schuldner zahlungsunfähig oder überschuldet ist.

2. Insolvenzverfahren: Das Insolvenzrecht regelt den Ablauf des Insolvenzverfahrens. Dies umfasst die Bestellung eines Insolvenzverwalters, der die Vermögenswerte des Schuldners verwaltet und liquidiert, sowie die Prüfung und Befriedigung der Gläubigerforderungen.

3. Sanierungsverfahren: Das Insolvenzrecht ermöglicht auch die Durchführung von Sanierungsverfahren, bei denen versucht wird, das Unternehmen oder die Privatperson vor der Insolvenz zu retten. Dies kann beispielsweise durch eine Umstrukturierung der Schulden oder den Verkauf von Vermögenswerten erfolgen.

4. Haftung der Geschäftsführer: Das Insolvenzrecht regelt die Haftung der Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder für Insolvenzverschleppung oder andere Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Insolvenz.

5. Insolvenzplan: Das Insolvenzrecht ermöglicht die Erstellung eines Insolvenzplans, der die Verteilung der Vermögenswerte an die Gläubiger regelt. Ein Insolvenzplan kann beispielsweise vorsehen, dass die Gläubiger nur einen Teil ihrer Forderungen erhalten oder dass das Unternehmen in abgespeckter Form fortgeführt wird.

Das Insolvenzrecht variiert je nach Land und Rechtsordnung. Es soll einerseits den Schutz der Gläubigerinteressen gewährleisten und andererseits dem Schuldner die Möglichkeit geben, sich von seinen Schulden zu befreien und einen wirtschaftlichen Neuanfang zu machen. Insolvenzverfahren können komplex sein und erfordern oft die Unterstützung von Insolvenzexperten, wie Insolvenzverwaltern oder Anwälten.

Vertragsrecht

Clara pacta, boni amici.

Mit der Beratung bei einem Vertragabschluss ersparen wir Ihnen spätere Srteitigkeiten.

Das Vertragsrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit den rechtlichen Regelungen von Verträgen befasst. Es umfasst alle rechtlichen Aspekte, die mit dem Abschluss, der Auslegung, der Erfüllung und der Beendigung von Verträgen verbunden sind.

Ein Vertrag ist eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Parteien, durch die sie sich gegenseitig verpflichten, bestimmte Leistungen zu erbringen. Das Vertragsrecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Abschluss und die Durchführung von Verträgen und schützt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.

Im Vertragsrecht werden verschiedene Aspekte geregelt, darunter:

1. Vertragsabschluss: Das Vertragsrecht regelt die Voraussetzungen für einen wirksamen Vertragsabschluss, einschließlich der Einigung über die Vertragsbedingungen, der Formvorschriften und der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen.

2. Vertragsinhalt: Das Vertragsrecht regelt den Inhalt des Vertrags, einschließlich der Leistungen, Zahlungsbedingungen, Lieferfristen, Gewährleistungen und Haftungsregelungen.

3. Vertragsauslegung: Das Vertragsrecht legt fest, wie ein Vertrag auszulegen ist, wenn es zu Unklarheiten oder Meinungsverschiedenheiten über die Bedeutung bestimmter Vertragsklauseln kommt.

4. Vertragserfüllung: Das Vertragsrecht regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bei der Erfüllung des Vertrags, einschließlich der Lieferung von Waren oder Dienstleistungen, der Zahlung des vereinbarten Preises und der Einhaltung von vertraglichen Vereinbarungen.

5. Vertragsverletzung: Das Vertragsrecht regelt die Folgen bei Vertragsverletzungen, wie beispielsweise Schadensersatzansprüche, Rücktrittsrechte oder Vertragsstrafen.

6. Vertragsbeendigung: Das Vertragsrecht regelt die Möglichkeiten der Beendigung eines Vertrags, einschließlich Kündigung, Rücktritt, Aufhebung oder Erfüllung.

Das Vertragsrecht variiert je nach Rechtsordnung und kann durch gesetzliche Bestimmungen, wie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in Deutschland oder den Uniform Commercial Code (UCC) in den USA, geregelt sein. Das Vertragsrecht spielt eine wichtige Rolle im Geschäftsleben und im Alltag, da nahezu alle rechtlichen Beziehungen durch Verträge geregelt werden.

Baurecht

Wir beraten und vertreten Sie im privaten Baurecht.

Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den am Bau beteiligten Privatpersonen oder Unternehmen. Es umfasst alle rechtlichen Regelungen, die für den Bau, die Planung, die Ausführung und die Abwicklung von Bauprojekten relevant sind.

Zu den wichtigsten Themen des privaten Baurechts gehören Verträge, wie beispielsweise der Bauvertrag, Architektenvertrag oder Werkvertrag. Hier werden die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien festgelegt, wie etwa die Leistungspflichten des Bauunternehmens oder die Vergütung des Auftragnehmers.

Des Weiteren regelt das private Baurecht Fragen der Haftung, beispielsweise bei Baumängeln oder Verzögerungen im Bauablauf. Auch das Nachbarschaftsrecht, das den Schutz der Nachbarn vor Beeinträchtigungen durch Baumaßnahmen regelt, gehört zum privaten Baurecht.

VOB/B, BGB, Algemeine Geschäftsbedigungen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das private Baurecht alle rechtlichen Aspekte des Bauens betrifft, die zwischen den privaten Akteuren im Bauprozess zu regeln sind.

Mietrecht

Wir beraten und vertreten Sie in Wohnraummietrecht- und in Gewerbemietrechtsachen.

Das Wohnraummietrecht ist ein Teilbereich des Mietrechts und bezieht sich speziell auf die Vermietung von Wohnraum. Es regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Vermieter und Mieter einer Wohnung oder eines Hauses, die zu Wohnzwecken vermietet werden.

Das Wohnraummietrecht enthält spezielle Regelungen zum Schutz des Mieters, da dieser in der Regel als die schwächere Vertragspartei angesehen wird. Es legt beispielsweise fest, unter welchen Voraussetzungen der Vermieter eine Mietwohnung kündigen darf und welche Form und Fristen dabei einzuhalten sind. Es regelt auch die zulässige Höhe von Mietpreiserhöhungen und den Schutz vor ungerechtfertigten Mieterhöhungen.

Des Weiteren enthält das Wohnraummietrecht Regelungen zum Schutz des Mieters vor Mängeln in der Mietwohnung. Es legt fest, welche Mängel der Vermieter beseitigen muss und welche Rechte der Mieter hat, wenn der Vermieter seinen Pflichten nicht nachkommt.

Das Wohnraummietrecht enthält auch Bestimmungen zur Nebenkostenabrechnung und zur Kaution sowie Regelungen zur Überlassung und Rückgabe der Mietwohnung.

Es ist zu beachten, dass das Wohnraummietrecht in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist und je nach Bundesland auch durch landesrechtliche Vorschriften ergänzt werden kann.

Immobilienrecht

Lassen Sie sich von uns beraten vor der Entscheidungen über Immobilien. Von deren Erwerb und Veräußerung über die Nutzung und Bebauung bis hin zur rechtlichen Absicherung und Abwicklung von Immobiliengeschäften. Nachbarstreitigkeiten? Dabei können wir auch die Abhilfe leisten.

Das Immobilienrecht befasst sich mit den rechtlichen Aspekten rund um Immobilien, also Grundstücke und Gebäude. Es umfasst verschiedene Rechtsgebiete, wie das Sachenrecht, das Grundstücksrecht, das Baurecht und das Mietrecht.

Im Immobilienrecht geht es unter anderem um den Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Immobilien. Dazu gehören beispielsweise der Kaufvertrag, die Grundschuld oder die Hypothek. Das Immobilienrecht regelt auch die Rechte und Pflichten von Grundstückseigentümern, wie beispielsweise das Nachbarrecht oder das Recht auf Nutzung und Bebauung des Grundstücks.

Das Baurecht ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil des Immobilienrechts. Es regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den am Bau beteiligten Parteien, wie beispielsweise Bauherren, Architekten, Bauunternehmen und Handwerkern. Das Baurecht umfasst unter anderem das private Baurecht, das öffentliche Baurecht und das Bauplanungsrecht.

Das Mietrecht ist ebenfalls Teil des Immobilienrechts. Es regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Vermieter und Mieter einer Immobilie, die zu Wohnzwecken oder gewerblich genutzt wird.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Immobilienrecht alle rechtlichen Aspekte rund um Immobilien regelt, angefangen von deren Erwerb und Veräußerung über die Nutzung und Bebauung bis hin zur rechtlichen Absicherung und Abwicklung von Immobiliengeschäften.

Familienrecht/Scheidung

Die Ehe, die Scheidung, die Eltern-Kind-Beziehung, das Sorgerecht, das Unterhaltsrecht und das Adoptionsrecht.

Die rechtlichen Folgen einer Scheidung. Dazu gehören unter anderem die Aufteilung des ehelichen Vermögens, die Regelung des Sorgerechts für gemeinsame Kinder, die Unterhaltsansprüche der Ehepartner und gegebenenfalls der Zugewinnausgleich.

Zu den wichtigsten Themen des Familienrechts gehören die Eheschließung und die Ehescheidung. Das Familienrecht regelt die Voraussetzungen für eine gültige Eheschließung, die Rechte und Pflichten der Ehepartner während der Ehe und die rechtlichen Folgen einer Scheidung, wie beispielsweise die Aufteilung des ehelichen Vermögens oder die Regelung des Sorgerechts für gemeinsame Kinder.

Das Familienrecht regelt auch die rechtlichen Beziehungen zwischen Eltern und Kindern. Dazu gehören das Sorgerecht, das Umgangsrecht und das Unterhaltsrecht. Es legt fest, welche Rechte und Pflichten Eltern gegenüber ihren Kindern haben und wie diese Rechte und Pflichten im Falle einer Trennung oder Scheidung aufgeteilt werden.

Des Weiteren regelt das Familienrecht das Adoptionsrecht, also die rechtlichen Voraussetzungen und Verfahren für die Adoption eines Kindes.

Das Familienrecht ist in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Es gibt jedoch auch spezielle Bestimmungen für bestimmte Aspekte des Familienrechts, wie beispielsweise das Kindschaftsrecht oder das Unterhaltsrecht.

Das Scheidungsrecht ist ein Teilbereich des Familienrechts und befasst sich mit den rechtlichen Regelungen rund um die Auflösung einer Ehe. Es regelt die Voraussetzungen für eine Scheidung, die rechtlichen Folgen der Scheidung und die Verfahrensabläufe bei einer Scheidung.

Zu den Voraussetzungen für eine Scheidung gehört in der Regel das Vorliegen eines Scheidungsgrundes. In Deutschland ist der einzige anerkannte Scheidungsgrund das Scheitern der Ehe. Das Scheitern der Ehe wird vermutet, wenn die Ehepartner seit mindestens einem Jahr getrennt leben und keine Aussicht auf Versöhnung besteht. In Ausnahmefällen kann auch eine Härtefallscheidung beantragt werden, wenn das Zusammenleben mit dem Ehepartner unzumutbar ist.

Das Scheidungsrecht regelt auch die rechtlichen Folgen einer Scheidung. Dazu gehören unter anderem die Aufteilung des ehelichen Vermögens, die Regelung des Sorgerechts für gemeinsame Kinder, die Unterhaltsansprüche der Ehepartner und gegebenenfalls der Zugewinnausgleich.

Das Scheidungsverfahren wird vor dem Familiengericht durchgeführt. Es umfasst verschiedene Schritte, wie beispielsweise die Einreichung des Scheidungsantrags, die Anhörung der Ehepartner und gegebenenfalls die Durchführung von Mediations- oder Schlichtungsverfahren.

Es ist zu beachten, dass das Scheidungsrecht von Land zu Land unterschiedlich sein kann. In Deutschland ist das Scheidungsrecht im Familienrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt.

Compliance

Wir bieten die anwaltliche Unterstützung bei der Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften, Standards und ethischen Grundsätzen in Ihrem Unternehmen. Es umfasst alle Maßnahmen und Prozesse, die darauf abzielen, dass Unternehmen und ihre Mitarbeiter sich in ihrem Handeln an rechtliche und ethische Regeln halten.

Compliance hat das Ziel, Risiken zu minimieren und das Unternehmen vor rechtlichen Konsequenzen, Reputationsschäden und finanziellen Verlusten zu schützen. Es geht darum, sicherzustellen, dass das Unternehmen und seine Mitarbeiter im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Regeln agieren, um rechtliche und finanzielle Haftungsrisiken zu vermeiden.

Zu den Aufgaben des Compliance-Managements gehört die Entwicklung und Implementierung von Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter für Compliance-Themen, die Überwachung der Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften, die Identifizierung von Risiken und die Implementierung von Maßnahmen zur Risikominimierung.

Compliance umfasst verschiedene Bereiche, wie beispielsweise das Arbeitsrecht, das Datenschutzrecht, das Kartellrecht, das Steuerrecht, das Umweltrecht und das Finanzrecht. Je nach Branche und Unternehmen können die spezifischen Compliance-Anforderungen unterschiedlich sein.

Compliance ist heutzutage in vielen Unternehmen ein wichtiger Bestandteil der Unternehmensführung und wird oft von eigenen Compliance-Abteilungen oder Compliance-Beauftragten überwacht und umgesetzt.

Arbeitsrecht

 

Wir bieten die Beratung und Vertretung in Arbeitsachen. Wir beraten und vertreten sowie die Arbeitgeber ale auch die Arbeitsnehmer.

Das Arbeitsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Es umfasst alle Rechtsnormen, die das Arbeitsverhältnis betreffen, angefangen von der Einstellung über die Arbeitsbedingungen bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Arbeitsverträge, Arbeitsschutz, Kündigungsschutz, der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Mutterschutz.

Zu den wichtigsten Themen des Arbeitsrechts gehören die Arbeitsverträge. Das Arbeitsrecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Abschluss von Arbeitsverträgen, wie beispielsweise die Mindestinhalte des Vertrags, die Arbeitszeit, den Urlaubsanspruch und die Vergütung.

Das Arbeitsrecht regelt auch die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern während des Arbeitsverhältnisses. Dazu gehören beispielsweise der Arbeitsschutz, der Kündigungsschutz, der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und der Mutterschutz.

Des Weiteren regelt das Arbeitsrecht die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Es legt fest, unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung wirksam ist, welche Kündigungsfristen einzuhalten sind und ob eine Abfindung gezahlt werden muss. Das Arbeitsrecht regelt auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Abschluss von Aufhebungsverträgen oder den Ablauf von befristeten Arbeitsverhältnissen.


Versicherungsrecht

Probleme mit der Versicherung? Versicherungsfall? Wir helfen Ihnen Ihre Versicherungsanspruche geltend zu machen. Die Beratung und Prozessvertretung.

Das Versicherungsrecht ist ein Teil des Zivilrechts und umfasst alle rechtlichen Regelungen, die sich mit Versicherungsverträgen und Versicherungsunternehmen befassen. Es regelt die Rechte und Pflichten von Versicherungsnehmern und Versicherern sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Abschluss, die Durchführung und die Beendigung von Versicherungsverträgen. Das Versicherungsrecht beinhaltet unter anderem Vorschriften zum Versicherungsvertragsgesetz, zur Versicherungsaufsicht und zur Schadensregulierung. Es dient dazu, den Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer zu gewährleisten und die Interessen beider Vertragsparteien auszugleichen.

Verfassungsbeschwerde/EGMR Beschwerde

Wir bieten die Prozessvertretung und die Beratung bei der Verletzung der Menschenrechten an.

Eine Verfassungsbeschwerde ist ein Rechtsmittel, das es Einzelpersonen oder Organisationen ermöglicht, ihre Grundrechte vor dem Bundesverfassungsgericht geltend zu machen. Sie ist ein Instrument des Individualrechtsschutzes und dient dazu, Verstöße gegen die Grundrechte durch staatliche Organe oder Gesetze anzufechten.

Eine Verfassungsbeschwerde kann nur erhoben werden, wenn alle anderen Rechtsmittel, wie zum Beispiel die normale Gerichtsinstanzen, ausgeschöpft wurden. Sie kann sich gegen Akte der öffentlichen Gewalt, wie Gesetze, Verordnungen oder Gerichtsentscheidungen, richten.

Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob die Grundrechte des Beschwerdeführers verletzt wurden und ob die angegriffene Maßnahme verfassungswidrig ist. Wenn das Gericht zu dem Schluss kommt, dass die Verfassungsbeschwerde begründet ist, kann es die betreffenden Regelungen für nichtig oder für unvereinbar mit der Verfassung erklären. Die Verfassungsbeschwerde ist somit ein wichtiges Instrument, um Grundrechte zu schützen und die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen zu überprüfen.

Eine EGMR-Beschwerde bezieht sich auf eine Beschwerde, die beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingereicht wird. Der EGMR ist ein internationales Gericht, das für die Durchsetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zuständig ist.

Die EMRK ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der von den Mitgliedstaaten des Europarats unterzeichnet wurde. Sie garantiert grundlegende Menschenrechte und Freiheiten, wie zum Beispiel das Recht auf Leben, das Recht auf Freiheit und Sicherheit, das Recht auf ein faires Verfahren und das Verbot von Folter und unmenschlicher Behandlung.

Eine EGMR-Beschwerde kann von Einzelpersonen, Organisationen oder Gruppen eingereicht werden, die behaupten, dass ihre Rechte gemäß der EMRK verletzt wurden. Die Beschwerde muss sich gegen einen Mitgliedstaat des Europarats richten und alle nationalen Rechtsmittel müssen ausgeschöpft sein.

Der EGMR prüft die Beschwerde und entscheidet, ob eine Verletzung der EMRK vorliegt. Wenn eine Verletzung festgestellt wird, kann der EGMR den betreffenden Mitgliedstaat auffordern, Maßnahmen zu ergreifen, um die Verletzung zu beheben und den Beschwerdeführer angemessen zu entschädigen. Die Entscheidungen des EGMR sind für die Mitgliedstaaten bindend.

 

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